Beurlaubungs- und Befreiungsanträge

Ein Antrag auf Teilbefreiung kann gestellt werden, wenn …

  • der Unterricht regulär um 8:00 Uhr beginnt bzw. der Unterricht regulär um 15:30 endet,
  • der Wohnort (tägliche Aufenthalt) außerhalb des S-Bahn-Bereiches liegt,
  • der Ausbildungsbetrieb dem Antrag zustimmt,
  • die Wartezeit auf Bus/Zug mehr als 60 Minuten beträgt (gerechnet ab dem regulären Unterrichtsschluss),
  • ein hinreichender Nachweis der ungünstigen Verkehrsverbindung vorliegt und
  • der versäumte Unterrichtsinhalt eigenverantwortlich nachgeholt wird.

Zum Antrag

Voraussetzung

  • Im Beurlaubungszeitraum finden keine angesagten Leistungsnachweise (Schulaufgaben) statt. An diesem Tag muss der Auszubildende anwesend sein.
  • Der Beurlaubungsantrag geht frühzeitig bei der Schulleitung ein.
  • Der versäumte Unterricht wird wenn möglich nachgeholt.
  • Der/die Auszubildende lernt den versäumten Unterrichtsstoff selbständig nach.

Die Schulleitung behält sich eine Ablehnung der Anträge bei auffälligen Häufungen vor und wird ggf. die zuständige Kammer informieren.

Für die Antragstellung verwenden Sie bitte ausschließlich das Formular Unterrichtsbeurlaubung. Dies ist für unsere Dokumentation und die Festsetzung des Ersatzunterrichts notwendig.

Abwesenheit von einem Tag

Informieren Sie Ihren Ausbildungsbetrieb, füllen Sie rechtzeitig das Formular Antrag auf Freistellung vom Unterricht aus und legen es der Klassenleitung zur Genehmigung vor. Legen Sie einen Nachweis (z.B. Einladung zur Führerscheinprüfung, Gerichtsvorladung, etc.) für den Grund des Fernbleibens bei.

Abwesenheit von mehr als einem Tag

Lassen Sie die Abwesenheit von Ihrem Ausbildungsbetrieb genehmigen und legen diese Genehmigung zusammen mit dem Formular Antrag auf Freistellung vom Unterricht rechtzeitig bei der Schulleitung vor.