Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Sie haben dann einen Anspruch auf Wohnheimunterbringung inkl. Kostenübernahme, wenn folgende drei Punkte erfüllt sind:

  • ihre Gesamtfahrzeit vom Wohnort bis zur Berufsschule und zurück beträgt mehr als 3h,
  • der Sitz ihres Ausbildungsbetriebes liegt in Bayern,
  • bei ihnen liegt kein Umschulungsverhältnis vor.

Diese drei Dinge prüfen wir anhand des hier verlinkten Formblatts, welches sie ausfüllen und uns per Mail an bsz-senefelder@muenchen.de zukommen lassen.

Nach erfolgreicher Prüfung bekommen Sie von uns eine Betätigung zugesandt, dass die Voraussetzungen der Wohnheimunterbringung erfüllt sind.

Mit dieser Bestätigung können sie sich dann an die in dieser Liste aufgeführten Heime wenden und einen Platz anfragen.

Vom Fach Sport kann man sich (ganz oder teilweise) nur befreien lassen, wenn durch ein fachärztliches Zeugnis nachgewiesen wird, dass eine aktive Teilnahme wegen körperlicher Beeinträchtigung nicht möglich ist.

Ein Muslimisches Schulkind darf in der Schule an freizugänglichen Plätzen das Gebet verrichten. Das Gebet darf jedoch nicht während des Unterrichts verrichtet werden. Dazu darf es nicht an Orten verrichtet werden, wo andere zwangsweise dem Gebet ausgesetzt sind, wie zum Beispiel im vollen Klassenzimmer. Das Beten in wenig genutzten Fluren ist in der Regel hingegen zulässig. In unserer Schule kann der Religionsraum B 2.16 für das Gebet verwendet werden, vorausgesetzt er ist zum gewünschten Zeitpunkt nicht anderweitig verplant (siehe Urteil vom 30.11.2011 - BVerwG 6 C 20.10).