Blockpläne
Blockplan Medientechnologen Druck | Siebdruck 2025/26 (174 KB)
Blockplan Fotografie 2025/26 (173 KB)
Blockplan Medientechnologen Druckverarbeitung | Buchbinder | Maschinen- und Anlagenführer (175 KB)
Blockplan Medientechnologen Druck | Siebdruck 2026/27 (174 KB)
Blockplan Fotografie 2026/27 (176 KB)
Blockplan Medientechnologen Druckverarbeitung | Buchbinder | Maschinen- und Anlagenführer 2026/27 (176 KB)
Beurlaubungs- und Befreiungsanträge
Ein Antrag auf Teilbefreiung kann gestellt werden, wenn …
der Unterricht regulär um 8:00 Uhr beginnt bzw. der Unterricht regulär um 15:30 endet.
der Wohnort (tägliche Aufenthalt) außerhalb des S-Bahn-Bereiches liegt.
der Ausbildungsbetrieb dem Antrag zustimmt.
die Wartezeit auf Bus/Zug mehr als 60 Minuten beträgt
(gerechnet ab dem regulären Unterrichtsschluss).
ein hinreichender Nachweis der ungünstigen Verkehrsverbindung vorliegt.
der versäumte Unterrichtsinhalt eigenverantwortlich nachgeholt wird.
Voraussetzung
- Im Beurlaubungszeitraum finden keine angesagten Leistungsnachweise (Schulaufgaben) statt. An diesem Tag muss der Auszubildende anwesend sein.
- Der Beurlaubungsantrag geht frühzeitig bei der Schulleitung ein.
- Der versäumte Unterricht wird wenn möglich nachgeholt.
- Der/die Auszubildende lernt den versäumten Unterrichtsstoff selbständig nach.
Die Schulleitung behält sich eine Ablehnung der Anträge bei auffälligen Häufungen vor und wird ggf. die zuständige Kammer informieren.
Für die Antragstellung verwenden Sie bitte ausschließlich das Formular Unterrichtsbeurlaubung. Dies ist für unsere Dokumentation und die Festsetzung des Ersatzunterrichts notwendig.
Abwesenheit von einem Tag
Informieren Sie Ihren Ausbildungsbetrieb, füllen Sie rechtzeitig das Formular Antrag auf Freistellung vom Unterricht aus und legen es der Klassenleitung zur Genehmigung vor. Legen Sie einen Nachweis (z.B. Einladung zur Führerscheinprüfung, Gerichtsvorladung, etc.) für den Grund des Fernbleibens bei.
Abwesenheit von mehr als einem Tag
Lassen Sie die Abwesenheit von Ihrem Ausbildungsbetrieb genehmigen und legen diese Genehmigung zusammen mit dem Formular Antrag auf Freistellung vom Unterricht rechtzeitig bei der Schulleitung vor.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Ein Muslimisches Schulkind darf in der Schule an freizugänglichen Plätzen das Gebet verrichten. Das Gebet darf jedoch nicht während des Unterrichts verrichtet werden. Dazu darf es nicht an Orten verrichtet werden, wo andere zwangsweise dem Gebet ausgesetzt sind, wie zum Beispiel im vollen Klassenzimmer. Das Beten in wenig genutzten Fluren ist in der Regel hingegen zulässig. In unserer Schule kann der Religionsraum B 2.16 für das Gebet verwendet werden, vorausgesetzt er ist zum gewünschten Zeitpunkt nicht anderweitig verplant (siehe Urteil vom 30.11.2011 - BVerwG 6 C 20.10).